Hauptmenü

Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos

„“
„“

Aktualisierung - 2. Umsetzungszyklus

Die im 1. Umsetzungszyklus der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) vorgenommene vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos, die Gewässer und Gewässerabschnitte mit einem signifikanten Hochwasserrisiko bestimmt, war gemäß Paragraph 73 Absatz 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) turnusgemäß zum 22. Dezember 2018 zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren. Im Ergebnis der Überprüfung war eine Aktualisierung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos notwendig.

In der gemeinsamen Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) wurden die Empfehlungen für die Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos erarbeitet. Damit soll eine Harmonisierung in der länderübergreifenden Bewertung von Hochwasserrisiken erreicht werden. Diese Empfehlungen bildeten im 2. Zyklus die Grundlage der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos in Brandenburg.

Aktualisierung - 2. Umsetzungszyklus

Die im 1. Umsetzungszyklus der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) vorgenommene vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos, die Gewässer und Gewässerabschnitte mit einem signifikanten Hochwasserrisiko bestimmt, war gemäß Paragraph 73 Absatz 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) turnusgemäß zum 22. Dezember 2018 zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren. Im Ergebnis der Überprüfung war eine Aktualisierung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos notwendig.

In der gemeinsamen Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) wurden die Empfehlungen für die Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos erarbeitet. Damit soll eine Harmonisierung in der länderübergreifenden Bewertung von Hochwasserrisiken erreicht werden. Diese Empfehlungen bildeten im 2. Zyklus die Grundlage der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos in Brandenburg.

Schritte zur Überprüfung der vorläufigen Risikobewertung © LAWA 2018

Vorgehen bei der Überprüfung und Aktualisierung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos

Grundsätzlich bildeten die im 1. Zyklus ermittelten Gewässer und Gewässerabschnitte sowie die daraus hervorgegangenen Risikogebiete die Grundlage für die Überprüfung und Aktualisierung im 2. Zyklus. Für diese sowie für die bis dato nicht mit einem Hochwasserrisiko behafteten Gewässer und Gewässerabschnitte erfolgte eine Analyse, wenn neue Erkenntnisse hinsichtlich

  • der Risikobewertungen in den Gefahren- und Risikokarten oder
  • im Zuge der Erstellung des Risikomanagementplans oder
  • neuer signifikanter Schadensereignisse oder aufgrund
  • wesentlicher Veränderungen der Schadenspotenziale

vorlagen.

Bei neuen relevanten Erkenntnissen wurden die Kriterien aus den LAWA Empfehlungen zu den Personen-/Sachgefährdungen, den Umweltgefährdungen und der Gefährdung von Kulturgütern angewandt, um die signifikanten Risikobereiche zu bestimmen.

Im Rahmen der anschließenden Plausibilisierung durch Expertenwissen wurden insbesondere die durch Hochwasser gefährdeten Siedlungsflächen mit den betroffenen Einwohnerwerten verglichen oder die Betroffenheit von Schutzgebieten, wie Trinkwasserschutzgebiete oder Schutzgebiete der FFH-Richtlinie in die Überprüfung einbezogen.

Ein Risikogebiet wurde vom erstmaligen Auftreten des signifikanten Hochwasserrisikos bis zur Mündung des Gewässers ausgewiesen. Dieser Gefährdungsansatz wurde auch bei grenzüberschreitenden Gewässern berücksichtigt, bei denen das Land Brandenburg Unterlieger ist.

Staugeregelte Gewässerabschnitte ohne eigenes Einzugsgebiet wurden nicht als Risikogewässer ausgewiesen. Wichtige Entlastungs- und Umleitungsgerinne, die bei Hochwasser maßgeblich wirken, wurden dagegen mit aufgenommen.    

Anhand dieser Vorgehensweise konnte für 415 Gewässerkilometer aus dem 1. Zyklus kein signifikantes Hochwasserrisiko mehr nachgewiesen werden. Für 159 Gewässerkilometer wurde hingegen erstmals ein signifikantes Hochwasserrisiko  festgestellt. Das sind insgesamt 256 Kilometer weniger als noch im ersten Zyklus bestimmt waren. Somit ergeben sich mit Stand vom 22. Dezember 2018  insgesamt 1.970 Kilometer mit einem Hochwasserrisiko behaftete Gewässer und Gewässerabschnitte im Land Brandenburg.

Die Gewässer und Gewässerabschnitte mit signifikantem Hochwasserrisiko stehen als  Karte oder Liste zum Download bereit. 

Die aktualisierte vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos bildete die Grundlage für die  bis Ende 2019 zu überprüfenden Gefahren- und Risikokarten.

Weiterführende Informationen

Schritte zur Überprüfung der vorläufigen Risikobewertung © LAWA 2018

Vorgehen bei der Überprüfung und Aktualisierung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos

Grundsätzlich bildeten die im 1. Zyklus ermittelten Gewässer und Gewässerabschnitte sowie die daraus hervorgegangenen Risikogebiete die Grundlage für die Überprüfung und Aktualisierung im 2. Zyklus. Für diese sowie für die bis dato nicht mit einem Hochwasserrisiko behafteten Gewässer und Gewässerabschnitte erfolgte eine Analyse, wenn neue Erkenntnisse hinsichtlich

  • der Risikobewertungen in den Gefahren- und Risikokarten oder
  • im Zuge der Erstellung des Risikomanagementplans oder
  • neuer signifikanter Schadensereignisse oder aufgrund
  • wesentlicher Veränderungen der Schadenspotenziale

vorlagen.

Bei neuen relevanten Erkenntnissen wurden die Kriterien aus den LAWA Empfehlungen zu den Personen-/Sachgefährdungen, den Umweltgefährdungen und der Gefährdung von Kulturgütern angewandt, um die signifikanten Risikobereiche zu bestimmen.

Im Rahmen der anschließenden Plausibilisierung durch Expertenwissen wurden insbesondere die durch Hochwasser gefährdeten Siedlungsflächen mit den betroffenen Einwohnerwerten verglichen oder die Betroffenheit von Schutzgebieten, wie Trinkwasserschutzgebiete oder Schutzgebiete der FFH-Richtlinie in die Überprüfung einbezogen.

Ein Risikogebiet wurde vom erstmaligen Auftreten des signifikanten Hochwasserrisikos bis zur Mündung des Gewässers ausgewiesen. Dieser Gefährdungsansatz wurde auch bei grenzüberschreitenden Gewässern berücksichtigt, bei denen das Land Brandenburg Unterlieger ist.

Staugeregelte Gewässerabschnitte ohne eigenes Einzugsgebiet wurden nicht als Risikogewässer ausgewiesen. Wichtige Entlastungs- und Umleitungsgerinne, die bei Hochwasser maßgeblich wirken, wurden dagegen mit aufgenommen.    

Anhand dieser Vorgehensweise konnte für 415 Gewässerkilometer aus dem 1. Zyklus kein signifikantes Hochwasserrisiko mehr nachgewiesen werden. Für 159 Gewässerkilometer wurde hingegen erstmals ein signifikantes Hochwasserrisiko  festgestellt. Das sind insgesamt 256 Kilometer weniger als noch im ersten Zyklus bestimmt waren. Somit ergeben sich mit Stand vom 22. Dezember 2018  insgesamt 1.970 Kilometer mit einem Hochwasserrisiko behaftete Gewässer und Gewässerabschnitte im Land Brandenburg.

Die Gewässer und Gewässerabschnitte mit signifikantem Hochwasserrisiko stehen als  Karte oder Liste zum Download bereit. 

Die aktualisierte vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos bildete die Grundlage für die  bis Ende 2019 zu überprüfenden Gefahren- und Risikokarten.

Weiterführende Informationen